Inhalt: Wasserstraßenüberwachung
Im Bereich der Wasserstraßenüberwachung hat das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA ) Koblenz folgende Aufgaben:
- Erteilung von strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG )
- Dritte, das sind Privatpersonen, Firmen und andere Behörden, benötigen für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb von Anlagen in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer sowie für Benutzungen (z.B. Entnehmen und Einleiten von Wasser und Stoffen) der Bundeswasserstraße eine sogenannte "strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung" des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes. Durch Auflagen und Bedingungen in den Genehmigungen wird eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs verhütet oder ausgeglichen.
- Beispiele für Anlagen, die vom WSA Koblenz genehmigt werden:
- Kreuzung der Wasserstraße mit Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telekommunikationslinien) in einem Düker, an vorhandenen Brücken oder über Freileitungen
- Einleitungen von Oberflächenwasser oder Mischwasser aus Regenüberläufen
- Entnahme und Einleitung von Brauchwasser
- Herstellung eines Anlegers für Sportboote
- Die Genehmigungen werden durch das WSA Koblenz ausgestellt; die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen wird durch den örtlich zuständigen Außenbezirk überwacht.
- Bearbeitung von Stellungnahmen zu Vorhaben anderer öffentlicher Verwaltungen:
- Hier gibt das WSA Koblenz Stellungnahmen zu Fachplanungen anderer Behörden ab, soweit der eigene Zuständigkeitsbereich von diesen Fachplanungen berührt wird. Dazu zählen unter anderem Stellungnahmen zu Landesplanungen, Regionalplanungen, Raumordnungsverfahren und der Bauleitplanung. Hierbei ist nach den jeweiligen Fachgesetzen, wie dem Bau- und Raumordnungsgesetz (BauROG) oder dem Baugesetzbuch (BauGB) eine Beteiligung des WSA Koblenz als sogenannter "Träger öffentlicher Belange" vorgeschrieben.
- Neben diesen Planungen nach den vorgenannten Baugesetzen werden aber auch Planungen zur Ausweisung von Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder den Landesnaturschutzgesetzen dem WSA Koblenz zur Stellungnahme zugeleitet.
- Auch Planungen für militärische Schutzbereiche, für die Errichtung von Kraftwerken an Binnenwasserstraßen oder für die Errichtung von Anlagen für die chemische Verarbeitung oder den Schiffsumschlag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, können eine Beteiligung des WSA Koblenz erfordern.
- Bearbeitung von Stellungnahmen zu Vorhaben Dritter an Bundeswasserstraßen, soweit nicht Grundstücke betroffen sind, die dem WSA Koblenz gehören:
- Eine solche Stellungnahme wird beispielsweise erforderlich, wenn jemand ein eigenes Grundstück unmittelbar an der Bundeswasserstraße bebauen möchte. In diesem Fall wird der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangene Bauantrag dem WSA Koblenz zur Stellungnahme zugeschickt. Werden in dem Bauantrag alle in der Bauordnung des Landes vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten und plant das WSA Koblenz in diesem Bereich keine eigenen Baumaßnahmen, so kann das Bauvorhaben wie geplant durchgeführt werden.
Weiterhin gehört es zu den Aufgaben der Wasserstraßenüberwachung, Stellungnahmen zu Anträgen für Benutzungen nach § 3 Wasserhaushaltsgesetz, z.B. für Einleitungen und Entnahmen von Wasser aus den Bundeswasserstraßen, innerhalb der Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren der zuständigen Landesbehörden abzugeben.
Die Stellungnahmen zu sämtlichen Vorhaben werden nach den Vorgaben des Bundeswasserstraßengesetzes und des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes abgegeben. Hiernach hat das WSA Koblenz zur Gefahrenabwehr alle strom- und schifffahrtspolizeilichen Maßnahmen zu treffen, die nötig sind, um die Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Beeinträchtigungen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf der Wasserstraße zu vermeiden. Die Stellungnahmen werden im Sachbereich 3 des WSA Koblenz bearbeitet.